Merkblatt-Sperrmüll

 
Hierbei handelt es sich um einzelne sperrige Haushaltsgegenstände und Altmobiliar, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach eventueller Zerkleinerung nicht in die städtischen Abfallbehälter eingefüllt werden können. Nicht zum Sperrmüll gehören: Restmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Sperrmüll aus Gewerbebetrieben, Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind, Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott, Altreifen, Grüngut, Kühlgeräte, Verpackungen mit dem Grünen Punkt sowie Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen.