Merkblatt-Bauschutt

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien.
Dazu gehört z.B.:
 
Aufzählung Mauerwerk,
Aufzählung Ziegelsteine,
Aufzählung Straßenaufbruch,
Aufzählung reiner Betonabbruch,
Aufzählung Fliesen und Kacheln,
Aufzählung Dachziegel,
Aufzählung Mörtel- oder Putzreste,
Aufzählung Waschbecken und Kloschüsseln.
 
Diese Abfälle können nur dann von uns als Bauschutt (zum günstigeren Preis) entsorgt werden, wenn Sie Ihren Bauschuttcontainer frei von Störstoffen halten. Bitte werfen Sie deshalb
 
Aufzählung keine Tapetenreste,
Aufzählung keine Kabel oder Rohre,
Aufzählung keine Strohmatten und Rabitzdrahtwände,
Aufzählung keine Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne,
Aufzählung keine Isolier- und Dämmstoffe,
Aufzählung keine Gips- und Rigipsplatten,
Aufzählung keine Dachpappe,
Aufzählung keine Styroporplatten oder Teeranhaftungen,
Aufzählung keine Metalle wie z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper
Aufzählung keine Glasreste,
Aufzählung keine Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen
 
in den Container! Ansonsten müßten wir den Container als "Baumischabfall" entsorgen und Ihnen den Aufwand für die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen!

Merkblatt-Baumischabfall

Im Gegensatz zum Bauschutt sind Baumischabfälle ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Zusätzlich zu der gesamten Palette des Bauschutts können Sie über unsere Baumischabfallcontainer auch
 
Aufzählung Tapetenreste , Folien , Papiertüten
Aufzählung Kabel oder Rohre,
Aufzählung Strohmatten und Rabitzdrahtwände , Sauerkohlplatten
Aufzählung Holzreste , Holzsplitter , Sägespäne,
Aufzählung Ziegel- und Betonbruch ,
Aufzählung Gips- und Rigipsplatten ,
Aufzählung Metalle wie z.B.Moniereisen , Streckmetall , Heizkörper
Aufzählung Kunstoffolien , restentleerte Farbeimer und Lackdosen
 
Aber denken Sie daran: Unsere Container sind nicht für die Aufnahme von flüssigen Stoffen geeignet! Schadstoffverunreinigte oder belastete Abfälle wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten Dachpappe , Mineralwolle , Styropor oder Farb- und Lackeimer sind kein Baumischabfall. Desweiteren gehören Tür- und Fensterhölzer nicht in den Baumischabfall . Auch Ofenschutt oder Bauschutt mit teerhaltigen Anhaftungen , sowie Druckbehälter , wie : alte Gasflaschen , Ölradiatoren oder Tanks sowie Batterien und Leuchstofflampen gehören nicht in den Baumischabfall . Diese Abfälle müssen generell separat entsorgt werden .

 

Merkblatt-Hecken-Grünschnitt

Ob für den Hobbygärtner oder den Profibetrieb - mit unseren Containern für Garten-und Parkabfälle können Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln bequem entsorgt und einer Verwertung zugeführt werden.
 
Aber denken Sie daran: Äste und Wurzeln können nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer maximalen Länge von 1 m über unsere Container entsorgt werden! Gegebenenfalls bitte Äste kürzen oder Wurzeln spalten!
 
 

Merkblatt Bau- und Abbruchholz A1- A3

Bei Bau- und Abbruchholz A1-A3 handelt es sich vornehmlich um naturbelassenes Holz auch mit Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung , Spanplatten und Möbelholz
Ob auf der Baustelle, beim Umzug oder in der Werkstatt - entsorgen Sie
 
Aufzählung Bretter, alte Spanplatten
Aufzählung Paletten,
Aufzählung Holzkisten,
Aufzählung Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne,
Aufzählung Schnittreste,
 
bequem und preisgünstig über unsere Container für unbehandeltes Altholz. Wir verarbeiten Ihre Holzabfälle zu Zwischenprodukten für die Holzindustrie.
Aber denken Sie daran: Behandeltes oder kontaminiertes und tiefgetränktes Altholz hat in diesem Container nichts zu suchen. Dazu gehören unter anderem auch Tür-und Fensterhölzer , Telegrafenmasten , Eisenbahnschwellen , Hölzer aus dem Dachbereich .Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.

 

Merkblatt Bau- und Abbruchholz A4

 
Bau. und Abbruchholz der Kategorie A4 , dabei handelt es sich um tiefgetränkte und behandelte Hölzer , dazu gehören alle Tür- und Fensterhölzer , Telegrafenmasten , Eisenbahnschwellen , Hölzer aus dem Dachbereich usw.

 

Merkblatt-Schrott

 

Altschrotte sind ausgediente Metallprodukte und Wirtschaftsgüter aus Metall , wie z.B. alte Zäune und Zaunfelder , Getränkedosen , Maschinenteile , Eisenbahnschienen , Heizkörper .  Neuschrotte sind Rückstände aus der Metallverarbeitung. Dazu zählen alle bei der Produktion anfallenden Verschnittmengen (Stanz- und Schnittreste, Späne vom Bohren oder Fräsen usw.) ohne nachteilige Verunreinigungen.

Aber bitte denken Sie daran , Elektro - und Elektronikschrott , wie: Kühlschränke , Fernseher , Monitore , Ölradiatoren und Druckbehälter wie alte Gasflaschen oder Batterien  gehören nicht in den Container . Diese Sachen müssen wieder getrennt gesammelt und entsorgt werden .

 

Merkblatt-Sperrmüll

 
Hierbei handelt es sich um einzelne sperrige Haushaltsgegenstände und Altmobiliar, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach eventueller Zerkleinerung nicht in die städtischen Abfallbehälter eingefüllt werden können. Nicht zum Sperrmüll gehören: Restmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Sperrmüll aus Gewerbebetrieben, Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind, Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott, Altreifen, Grüngut, Kühlgeräte, Verpackungen mit dem Grünen Punkt sowie Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen.

 

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